Aktuelles – 22. Mai 2026

65-Prozent-Regel: Bundestag verschiebt Frist um 4 Monate

In Städten über 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen erst ab 1. November 2026 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren laufen – nicht schon ab 1. Juli. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg begrüßt den Schritt: Eine Regel, die nach wenigen Wochen wieder entfallen wäre, hätte nur Verwirrung gestiftet. Eigentümern empfiehlt der Verband, noch die aktuelle Förderung zu nutzen.

Der Bundestag verschiebt eine zentrale Frist des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich "Heizungsgesetz" genannt. Die Abgeordneten beschlossen am Donnerstag, die sogenannte 65-Prozent-Regel um vier Monate nach hinten zu schieben. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen damit erst ab dem 1. November 2026 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen – nicht bereits ab dem 1. Juli.

Verschiebung im Schnellverfahren

Hintergrund ist die geplante Reform des GEG. Die Koalition will die 65-Prozent-Pflicht mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) komplett streichen. Die Neuregelung kommt nach derzeitigem Stand aber erst im Sommer 2026 in den Bundestag. Heizungen, die die 65-Prozent-Quote nicht erreichen, dürfen damit auch nach dem 1. Juli eingebaut werden – vorerst bis zum 31. Oktober.

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