Austauschpflicht alter Bleileitungen: Das gilt in der Praxis
Schon seit dem Jahr 1973 werden in Deutschland keine Bleileitungen mehr verbaut. Außerdem hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren den Grenzwert für Blei im Trinkwasser schrittweise abgesenkt. Schon seit dem 1. Dezember 2013 liegt er mit maximal 0,010 mg/l eigentlich so niedrig, dass er nicht mehr eingehalten werden kann, wenn das Trinkwasser durch Bleirohre fließt. Dennoch gibt es noch einige wenige Gebäude, in denen alte Bleirohre in der Trinkwasserversorgung eine Rolle spielen. Teilweise ist noch die gesamte Trinkwasserinstallation damit bestückt. Manches Mal sind es nur Teilstücke. All diese Bleirohre müssen ausgetauscht werden. Das regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Das Schwermetall Blei gilt selbst in sehr kleinen Mengen als gesundheitsgefährdend.
Austauschpflicht für Bleileitungen für überschaubare Zahl der Hausbesitzer
Die aktuelle Verordnung ist seit 23. Juni 2023 in Kraft und bringt insgesamt strenge Regeln für die Trinkwassersicherheit mit sich. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen. Da das Blei aus Wasserrohren in das Trinkwasser übergehen kann, gilt aktuell eine Austauschpflicht für die noch installierten Bleirohre.
Bis Mitte Januar 2026 müssen Bleirohre und Einzelteile aus Blei in der Trinkwasserinstallation ausgetauscht werden. Die Arbeiten daran sind derzeit im Gange. Nach Angaben des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kann aber noch nicht davon die Rede sein, dass alles abgeschlossen ist oder gar, dass das Ziel erreicht wird, bis Anfang 2026 Bleirohre aus der Wasserversorgung komplett zu entfernen.
Zwar ist es schon lange Standard, dass bei Haussanierungen die Befreiung der Trinkwasserinstallation von bleiernen Komponenten üblicherweise prioritär angegangen wird. Doch das geschieht eben schrittweise und insgesamt in langen Zeiträumen. Dabei handelt es sich meist um Gebäude mit einem insgesamt hohen Sanierungsbedarf. Vor allem hier sind nach Angaben des ZVSHK noch viele Bleileitungen vorhanden.
Die allgemeine Nutzungsdauer für Trinkwasserrohre liegt in der Regel bei 50 Jahren. Genaue Zahlen zu den Bleirohren innerhalb der Gebäude gibt es allerdings keine. Nur zu den Hausanschlusszahlen aus Blei, die noch immer existieren, gibt der Gesetzgeber laut ZVSHK an, dass diese bei schätzungsweise 7.500 Fällen liegen. Hausanschlüsse sind die Leitungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung bis zum Gebäude selbst. Hierbei haben die Wasserversorger nach § 17 Absatz 1 TrinkwV eine Austauschpflicht. Der ZVSHK nennt die Zahl von 7.500 Fällen "überschaubar".
Austauschpflicht für Bleileitungen bis spätestens Januar 2026
Für die Austauschpflicht, die seit der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung auf Gebäudebesitzer zukommt, gilt ein konkreter zeitlicher Rahmen: Die alten Bleileitungen müssen bis 12. Januar 2026 ausgetauscht sein. Diese Frist ist nach Aussage von Andreas Müller, dem Geschäftsführer Technik des ZVSHK, absichtlich und im Interesse des Gesundheitsschutzes sehr kurz gehalten. Doch er erklärt auch, dass in bestimmten, voraussichtlich seltenen Fällen Gesundheitsämter Ausnahmegenehmigungen für die weitere Nutzung von Bleileitungen aussprechen können. Dann könne die Frist bis maximal 12. Januar 2036 verlängert werden. Als Beispiel für einen solchen Fall nennt er, dass z.B. ein älteres Ehepaar ein Eigenheim bewohnt und ihnen eine Komplettsanierung nicht mehr zugemutet werden kann.
Andreas Müller erklärt aus technischer Sicht, wie der Austausch der alten Bleileitungen erfolgen muss, denn dabei sind eben auch die bereits erwähnten Teilstücke zu berücksichtigen. Außerdem muss ein wirklicher Austausch stattfinden. Bleirohre dürfen nicht mit anderen Materialien beschichtet werden. "Die Beschichtung von Bleileitungen stellt keine geeignete Sanierungsmaßnahme dar", sagt er. Denn vor dem Auftragen einer Beschichtung müsste die Oberfläche der Leitung von möglichen Korrosionen befreit werden. Dadurch entstehen sehr aktive und damit schädliche Bleioberflächen. Außerdem warnt er: "Sollte die Beschichtung nicht vollständig erfolgen oder die Beschichtung in Teilen abplatzen, treten sehr hohe Bleikonzentrationen auf."
Allein diese Tatsache zeigt, wie wichtig es ist, dass ein Austausch der Trinkwasserleitungen nur mit Fachkenntnis erfolgen darf. Der ZVSHK weist darauf hin, dass Arbeiten an häuslichen Trinkwasserinstallationen nur von SHK-Installationsbetrieben durchgeführt werden dürfen, die in das sogenannte Installateurverzeichnis des jeweiligen Wassernetzbetreibers eingetragen sind.
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