BAFA Qualifikationsprüfung Energieberatung erweitert Zugänge zu Bundesförderungen
Energieberatungen stellen ein bedeutendes Instrument dar, um die Energieeffizienz- und Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Um den unterschiedlichen und komplexen Anforderungen an eine Energieberatung gerecht zu werden, benötigen Energieberater und Energieberaterinnen eine fachlich hohe Qualifikation. Diese war bisher in den Beratungsförderprogrammen in der Regel über abschließend festgelegte Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge und Weiterbildungen geregelt und bildet die vielfältigen Wege der Qualifizierung als Energieberater und Energieberaterin nicht immer ab. Daher wurde angestrebt, die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen durch eine einheitliche Qualifikationsprüfung um einen alternativen Zugangsweg zu erweitern.
In diesem Zusammenhang wurde die Universität Kassel mit der Umsetzung des Forschungsprojekts „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ beauftragt, um eine solche Qualifikationsprüfung zu entwerfen. In dem Projekt wurden zunächst Fachkenntnisse und Fähigkeiten analysiert, die für die Durchführung von Energieberatungen erforderlich sind. Anschließend wurden einschlägige formale Aus- und Weiterbildungen, mit denen Energieberater und Energieberaterinnen in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, betrachtet und den Fachkenntnissen gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wurde dann die Qualifikationsprüfung konzipiert und anschließend in einem Demonstrationsprojekt erfolgreich getestet.
BAFA: "Wir bitten Interessierte jedoch zu beachten, dass aufgrund der hohen Nachfrage eine Umstellung zentrale Bündelung der Prüfungsorganisation erfolgen wird und die Weiterbildungsträger daher zukünftig (Stand Herbst 2023) keine eigenen Prüfungstermine mehr anbieten werden. Es wird ab 2024 neue Prüfungstermine geben, so dass Interessierten auch die Möglichkeit der Teilnahme an der Qualifikationsprüfung Energieberatung offenstehen wird."

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