BDEW/HEA: Neue Anwendungshilfe zum GEG
Die im Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umfasst im Kern die Verpflichtung, dass die mit einer neuen Heizungsanlage erzeugte Wärme zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitgestellt werden muss.
Die Regelung umfasst sowohl pauschale Erfüllungsoptionen als auch die Möglichkeit eines rechnerischen Einzelnachweises. Die neue BDEW-Anwendungshilfe fasst die wesentlichen Änderungen für Bauherren, Sanierer, Energieunternehmen und deren Marktpartner zusammen. Sie stellt u.a. Neuerungen des GEG für die energetische Bilanzierung vor und beschreibt die Auswirkungen der neuen Regeln auf den Einsatz von Heizenergieträgern und (Heiz-)Technologien. Praxisorientierte Anwendungs- und Berechnungsbeispiele unterstützen anschaulich bei der Umsetzung in der Praxis.
Broschüre "BDEW/HEA-Anwendungshilfe zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Energiegemeinschaften vor Ort
Marktpartner arbeiten bundesweit erfolgreich in regionalen Energiegemeinschaften zusammen - auch in Ihrer Nähe!