BEG-Förderung läuft jetzt wieder – aber mit neuen Regeln
Nach einem kurzen Förderstopp können seit dem 21. Juli wieder Anträge bei KfW und Bafa gestellt werden – für Heizungstausch, Dämmung und energetische Sanierung. Die Konditionen haben sich jedoch verändert.
Wer eine Heizung austauschen, sein Haus dämmen oder umfangreich energetisch sanieren will, kann nach einem kurzen Förderstopp jetzt wieder eine staatliche Förderung beantragen. Allerdings gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Vorgaben. Manche Förderungen wurden gekürzt, andere wurden erhöht. Manche Änderungen – etwa für Häuser mit einem sehr schlechten Energiestand – greifen auch erst im neuen Jahr. Ganz wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden.
Ab sofort neue Heizungsförderung bei der KfW
Wer etwa eine klimafreundliche Heizung einbauen will, kann nach Angaben der KfW ab sofort wieder Förderanträge stellen. Hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:
Für die Heizungsförderung in Wohngebäuden gilt eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Dabei gilt ab sofort ein Förderhöchstbetrag
von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
von je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
Dieser Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Sozial gestaffelter Einkommensbonus für Selbstnutzer
Daneben können selbstnutzende Eigentümer noch einen sozial differenzierten Einkommensbonus beantragen. Er beträgt
40 Prozent bei Haushalts-Jahreseinkommen bis zu 30.000 Euro. 30 Prozent bei Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro.
10 Prozent bei Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.
Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. So gibt es
40 Prozent bis zu einem Haushaltseinkommen von 40.000 Euro.
30 Prozent bis zu einem Haushaltseinkommen von 50.000 Euro.
10 Prozent bis zu einem Haushaltseinkommen von 60.000 Euro.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier.

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