Aktuelles – 5. Januar 2026

Bei Netzentgelt-Rabatten blickt die Industrie nach Frankreich

Die Bundesnetzagentur plant, Rabatte bei der Nutzung von Stromnetzen einzuschränken. Große Stromverbraucher kämpfen seit Monaten um den Erhalt ihrer Privilegien. Jetzt keimt Hoffnung.

Paris, Berlin. Der Plan der Bundesnetzagentur, die Privilegien der Industrie bei den Stromnetzentgelten zu beschneiden, sorgt seit Monaten für Streit. Die geltende Regelung lasse sich nicht aufrechterhalten, sagt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur: „Das europäische Beihilferecht ist in dieser Hinsicht sehr klar.“

Die derzeitigen Entlastungen gelten bis Ende 2028. Die Behörde will möglichst rasch Klarheit schaffen. Bereits ab 2026 könnten Übergangsregelungen in Kraft treten. Die betroffenen Unternehmen fürchten um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Nun zeigt ein Blick nach Frankreich, dass die Privilegierung möglicherweise Bestand haben kann, ohne dadurch beihilferechtliche Probleme zu schaffen. Frankreich hält bewusst an den Rabatten bei den Netzentgelten für Unternehmen mit hohem Strombedarf fest – und das mit dem Segen der EU-Kommission.

Die französische Regulierungsbehörde CRE hatte im Februar beschlossen, dass die Regelung für vier Jahre weiterlaufen soll. In einem im Juli veröffentlichten Papier der EU-Kommission, das Leitlinien für eine zukunftsfeste Regulierung von Stromnetzentgelten enthält, wird die Netzentgeltsystematik, die CRE im Februar beschlossen hatte, als insgesamt vorbildlich bezeichnet.

Inzwischen gilt die Rabattierung nicht nur für einzelne Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, sondern auch für Unternehmensverbünde, etwa Chemieparks. Infrage kommt sie für Kunden mit einem vorhersehbaren und stabilen Verbrauchsprofil. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Rabatte bei den Netzentgelten von bis zu 81 Prozent möglich.

Die Unternehmen in Frankreich, die den Rabatt erhalten wollen, müssen einen Energieeffizienzplan (PPE) erstellen und ein Energiemanagementsystem einführen. Jedes Jahr müssen sie neu nachweisen, inwieweit ihre Planung eingehalten wird.

Die von der CRE fortgeschriebene Regelung ähnelt stark dem Privileg, dessen Abschaffung die Bundesnetzagentur für beihilferechtlich zwingend geboten hält. Im Zentrum der Debatte in Deutschland steht Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Darin sind Entlastungen bei der Berechnung der Stromnetzentgelte für die Industrie geregelt, insbesondere das „Bandlastprivileg“.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier.

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