Berufsset Teilqualifizierung steht für Fachkräfte im Elektrohandwerk bereit
Das Projekt „Teilqualifizierungen im Handwerk zur Erschließung von Fachkräftepotentialen“ (TQHW) des Bundesbildungsministeriums (BMBF) unterstützt die Zentralfachverbände im Handwerk bei der Erarbeitung von Teilqualifikationen. Anfang Dezember wurde im Rahmen des Projekts das erste TQ-Berufsset für den e-handwerklichen Ausbildungsberuf „Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik“ erstellt.
Differenzierte Zugänge in die berufliche Weiterbildung – darunter auch Teilqualifizierungen – können eine Antwort auf den Fachkräftebedarf im Elektrohandwerk sein, da sie nachhaltige Bildungswege mit einer Abschlussperspektive verbinden. So können Personen, die eine Tätigkeit im E-Handwerk aufnehmen möchten, für die eine reguläre duale Ausbildung oder Umschulung jedoch keine Option darstellt, mithilfe von Teilqualifikationen für die Branche qualifiziert werden.
Um auch formal gering qualifizierte Personen zu e-handwerklichen Tätigkeiten zu befähigen und so mehr Menschen den Zugang zu den E-Handwerken zu ermöglichen, hat der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zusammen mit der IG Metall und der Zentralstelle für Weiterbildungen im Handwerk (ZWH) Teilqualifikationen für den „Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik“ definiert und dazu jetzt ein TQ-Berufsset herausgebracht.
Modulare Qualifizierungsstruktur
Das TQ-Berufsset ist das erste, das im Rahmen des Projekts TQHW erstellt wurde. Berufssets für weitere e-handwerkliche Berufe sollen folgen. Das TQ-Berufsset für den größten e-handwerklichen Ausbildungsberuf „Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik“ richtet sich explizit an Personen über 25 Jahre, für die aus unterschiedlichsten Gründen eine reguläre Berufsausbildung eine Umschulung keine Option darstellt.
Die modulare Qualifizierungsstruktur des TQ-Berufssets sorgt dafür, dass berufliche Kompetenzen schrittweise erworben werden können. Grundlage für die Module sind die Ausbildungsverordnung sowie der Rahmenlehrplan für den entsprechenden e-handwerklichen Beruf. Damit wird sichergestellt, dass Teilnehmende eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Weiterbildung mit der Perspektive der Zulassung zur Externenprüfung absolvieren. Um Teilqualifikationen durchführen zu können, benötigen Schulungsstätten eine AZAV-Zertifizierung. Darüber hinaus müssen sie das TQ-Berufsset pädagogisch in Eigenregie aufarbeiten und zur Zertifizierung einreichen.
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