Aktuelles – 23. September 2026

BMWE legt Eckpunkte für KWKG-Novelle vor

Das BMWE will das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis 2035 verlängern. Zudem soll die Novelle Anreize bieten, die Stromproduktion bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu vermeiden. Die Förderung soll auf eine systemdienliche Einspeisung ausgerichtet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Eckpunkte für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Laut BMWE soll die Novelle die langfristige Investitionssicherheit für KWK-Betreiber sichern und die Flexibilisierung des Stromsystems und die Senkung der Systemkosten voranbringen. „Die Kraft-Wärme-Kopplung bleibt ein unverzichtbarer Baustein für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung. Gerade dann, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Energie liefern, brauchen wir Anlagen, die flexibel einspringen und zuverlässig Strom und Wärme bereitstellen“, sagt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. „Dafür wollen wir die richtigen Weichen stellen.“

Geplant ist, das KWKG bis 2035 zu verlängern. Gleichzeitig will das BMWE die Förderzeiträume verkürzen, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen durch eine schnellere Inanspruchnahme der Förderung zu verbessern. Um die Wärmewende zu unterstützen, will das BMWE die Förderung einzelner Wärmenetze anheben. Damit will das Ministerium eine Harmonisierung mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erreichen.

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