Aktuelles – 4. Juli 2025

BMWE legt Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen (GeoBG) vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute die Länder- und Verbände-Anhörung für die Abstimmung zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz eingeleitet.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Großwärmepumpen, die insbesondere See- und Flusswasser, Abwasser, unvermeidbare Abwärme oder auch Luft nutzen, abzubauen.

Erleichterungen werden auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen. Mit dem vorliegenden GeoBG wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen, umgesetzt. Gleichzeitig werden die Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie-(REDIII) in nationales Recht überführt.

Das Gesetz soll eine spürbare Beschleunigung der Verfahren erreichen und damit eine deutliche Erleichterung für Wirtschaft und Industrie. Wie auch bei Windenergieanlagen und PV Anlagen werden damit auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet. Auch Fernwärmeleitungen sind neben Erzeugung und Speicherung von Wärme von großer Wichtigkeit. Hierfür wird nun auch die Genehmigung und der Bau von Leitungen, die Wärme vom Erzeuger zum Endkunden bringen, beschleunigt.

Für die Beschleunigung sind Erleichterungen im Zulassungsrecht für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, wie etwa Fluss- oder Abwasserwärmepumpen sowie Wärmeleitungen und Wärmespeicher unabdingbar.

Näher im Detail

Der Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht vor. Wie auch bei Windenergieanlagen und PV Anlagen werden damit auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet.

Der Gesetzentwurf enthält Klarstellung im Naturschutzrecht und trifft Aussagen zu Auswirkungen von seismischen Explorationen zur Erkundung des Erdreichs im Verhältnis zum Artenschutz. Damit können zukünftig die Behörden schneller und leichter erkennen, zu welchen Jahreszeiten Erkundungen durchgeführt werden können und Beschränkungen auf ein notwendiges Maß reduzieren.

Erstmalig wird auch die Genehmigung und der Bau von Fernwärmeleitungen, soweit sie einer Planfeststellung bedürfen, beschleunigt. Hier greifen Instrumente wie sie schon bei Gas- und Wasserstoffleitungen zum Einsatz kommen. Der Wärmetransport wird daher in gleichem Maße beschleunigt, wie andere Energieversorgungsleitungen. Bei der Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht, muss die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden.

Es besteht die Möglichkeit für Bergämter, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen. Bergbehörden müssen Rückmeldefristen bei der Anzeige von Bohrungen einhalten.

Der Koalitionsvertrag sieht des Weiteren vor, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden sollen. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass den Bergämtern die Möglichkeit eröffnet wird, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.

Im Wasserrecht wird neu die Figur des Projektmanagers eingeführt. Dieser unterstützt und entlastet die Genehmigungsbehörden im Verfahren, ohne selbst Entscheidungen zu treffen. Projektmanager sind schon in anderen Zulassungsverfahren wie dem Bundes-Immissionsschutzrecht etabliert.

Im Genehmigungsverfahren sind Vorgaben zur vollumfänglichen Digitalisierung und zur Prüfung der Vollständigkeit von Unterlagen einzuhalten.

Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig auch die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht ambitioniert umgesetzt werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

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