Aktuelles – 1. April 2024

BNetzA vereinfacht Registrierung von Balkonkraftwerken im MaStR

Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.

Weitere Entbürokratisierung

Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

www.marktstammdatenregister.de

Unter der Internetadresse www.marktstammdatenregister.de kann das MaStR aufgerufen werden. Mit wenigen Klicks können Daten zu 5 Mio. Anlagen und 3,5 Mio. Anlagenbetreibern und andere Marktakteuren aufgerufen werden. Filter, Sortier-, Berechnungs- und Downloadfunktionen ermöglichen eine gezielte Recherche in den Daten. Personenbezogene Daten sind geschützt und werden nicht öffentlich angezeigt.

Vollständige Meldung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur

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