Aktuelles – 9. Juli 2026

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026

Bereits zugesagte und beantragte Vorhaben sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Bereits erstellte technische Projektbeschreibungen bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig.

Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet.

Die Bundesregierung wird Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten BEG somit weiter umfassend finanziell unterstützen. Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch und sind gleichzeitig gut für die Konjunktur und den Klimaschutz. Die BEG wird daher in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Sie leistet dadurch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit und notwendigen Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Baubranche.

Mit diesen Anpassungen bleibt die bestehende BEG-Förderkulisse umfassend und stabil und richtet sich gleichzeitig auf neue Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen aus. An den Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleibt das BAFA in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren der richtigen Ansprechpartner.

Die ausführliche Meldung lesen Sie hier.

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