Bundeskabinett beschließt zahlreiche Gesetze im Energiebereich
Die Bundesregierung hat heute sechs wichtige Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf den Weg gebracht. Damit setzt das BMWE wichtige Vorgaben des Sofortprogramms um. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts wurden vier wichtige Energievorhaben auf den Weg gebracht und Unternehmen und Bürger entlastet.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:
„Deutschland muss wieder wettbewerbsfähig werden. Dafür ist diese Bundesregierung angetreten. Steuerliche Entlastungen haben wir bereits auf den Weg gebracht. Jetzt legen wir nach. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vergabebeschleunigung haben wir heute vier wichtige Vorhaben aus dem Energiebereich umgesetzt. Wir entlasten Unternehmen und Verbraucher von der Gasspeicherumlage, wir beschleunigen Geothermie-Projekte, wir beschleunigen die Genehmigung von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen und wir stärken den Verbraucherschutz. Mit diesem umfangreichen Paket entlasten wir Unternehmen und Verbraucher und schaffen Raum für Innovationen und Investitionen. Das sind wichtige Schritte. Damit wir wettbewerbsfähig werden, braucht es noch weitere mutige Reformen.“
Im Einzelnen:
Abschaffung Gasspeicherumlage
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und des Sofortprogramms um.
Wir werden damit alle Endkunden entlasten, also Großunternehmer, aber eben auch den Mittelstand mit kleinen und mittleren Unternehmen, das sind rund 99 Prozent der Unternehmen. Und natürlich alle Verbraucher die Gas beziehen.
Bei den Großkunden wird insbesondere die gasintensive Industrie entlastet, wie die Chemie- und Düngemittelindustrie, Unternehmen der Metallerzeugung, Glas und Keramik, sowie der Nahrungsmittelindustrie. Gasintensive Unternehmen im Mittelstand profitieren gleichermaßen, zum Beispiel Bäckereien und Fleischereien.
Insgesamt entlasten wir alle Endkunden um ca. 3,4 Mrd. Euro. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89 € pro Megawattstunde beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch ca. 30 bis 60 Euro im Jahr. Indirekt trägt die Entlastung bei den Gaspreisen auch zur Reduktion der Stromkosten bei, da die Umlage den Gasbezug auch von Gaskraftwerksbetreibern belastet.
Die weiteren Beschlüsse sowie die vollständige Meldung finden Sie hier.

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