Bundestag beschließt "Bau-Turbo"
Mit Sonderregeln soll das Bauen von Wohnungen beschleunigt werden. Was sich durch den "Bau-Turbo" für Wohnungsbau und Genehmigungen ändert.
Der Bundestag hat das Gesetz für schnelleres Bauen beschlossen. "Wir wollen mehr bauen, und wir wollen schneller bauen", teilte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) mit Blick auf den Beschluss mit. Statt fünf Jahre für ein Bauplanungsverfahren zu brauchen, könne eine Gemeinde nun einem Bauvorhaben in drei Monaten zustimmen, betonte sie. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, damit es in Kraft treten kann.
Abweichen von Bebauungsplänen möglich
Der "Bau-Turbo" sieht befristete Sonderregelungen bis Ende 2030 im Baugesetzbuch vor und soll schnellere Planungen und Genehmigungen ermöglichen. So sollen Wohngebäude mit Zustimmung der Gemeinde auch dann errichtet werden dürfen, wenn dafür von Bebauungsplänen abgewichen wird oder noch kein Bebauungsplan vorliegt. "Der Bau-Turbo kann nicht nur für Wohnungen genutzt werden, sondern zum Beispiel auch für Kitas, Stadtteilbibliotheken und Schulen", fügte Hubertz hinzu.
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