CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung – klare Struktur für die Wasserwirtschaft
Die Fachverbände BDEW, DVGW, DWA und VKU haben gemeinsam einen Branchenleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Ergänzt wird dieser durch ein Excel-Tool zur Wesentlichkeitsanalyse, das Unternehmen der Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der neuen Berichtspflichten unterstützt. Damit schafft sich die Wasserwirtschaft klare Strukturen für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen bisher zur detaillierten Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Ziel ist es, mehr Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu schaffen und damit nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Mit dem „Omnibus-Rechtsetzungsvorschlag“ der EU-Kommission soll der zunächst weit bis in den KMU-Bereich reichende Adressatenkreis wieder eingeschränkt und der Umfang der Berichtserstattung vermindert werden. Auch die sektorspezifischen Standards werden voraussichtlich nicht weiterverfolgt. Stattdessen rückt gerade für diesen Unternehmenssektor der KMU ein neuer, freiwilliger Standard, der sogenannte VSME in den Mittelpunkt.
Der Leitfaden enthält:
Grundlagen zur ESRS-konformen Berichterstattung
Ein Excel-Tool zur Wesentlichkeitsanalyse
Rechtliche Einordnung und aktuelle Herausforderungen

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