Aktuelles – 2. Dezember 2024

Digitale Nachweiseinreichung für weitere Kundengruppen in der Heizungsförderung

Private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften können Zuschusszahlung beantragen

Die KfW setzt den nächsten Schritt des Förderfahrplans in der Heizungsförderung wie geplant um: Seit dem 27. November 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt haben, die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen. Das erfolgt in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.

Grundsätzlich gilt: Für alle Kunden, die eine Zuschusszusage zur Förderung ihres Heizungsaustauschs von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben sie 36 Monate ab Zusagedatum Zeit. Anschließend müssen sie die für die Auszahlung der Förderung erforderlichen Nachweise digital bei der KfW einreichen.

Im nächsten Schritt des Förderfahrplans wird die KfW im März 2025 die Nachweiseinreichung von Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen.

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