Digitaler Produktpass: Das müssen Handwerksbetriebe liefern
Mit dem digitalen Produktpass der EU müssen künftig selbst kleine Zulieferer Daten zu Herkunft, CO₂-Fußabdruck und Recyclingfähigkeit ihrer Produkte liefern. Für Handwerksbetriebe bedeutet das mehr Aufwand – aber auch eine Chance.
Neue EU-Verordnung trifft Betriebe
Schon eine kleine Fußmatte könnte bald zum bürokratischen Stolperstein für Handwerksbetriebe werden. Hintergrund ist der neue "Digitale Produktpass" (DPP) im Rahmen der EU-Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR). Er umfasst Angaben zu Herkunft der Rohstoffe, dem CO2-Fußabdruck, dem Recyclinganteil oder auch der Lebensdauer.
Der DPP ist damit deutlich weiter gefasst als die alte Ökodesign-Richtlinie, die vor allem auf die Energieeffizienz in der Nutzung zielte. Tom Buchert, Experte bei T-Systems für den Bereich "Produktlebenszyklus-Management", erklärt: "Es hat sich gezeigt, der Blick auf die Nutzung allein greift zu kurz. Produkte müssen entlang ihres gesamten Lebenszyklus betrachtet werden – mit einem besonderen Augenmerk auf Reparierbarkeit und Kreislaufwirtschaft."
Als digitaler Steckbrief eines Produkts soll der DPP per QR-Code, RFID- oder NFC-Chip abrufbar sein und die Verbraucher möglichst transparent informieren. Bei Batterien etwa, für die der DPP ab Februar 2027 gilt, sind Angaben zur Materialzusammensetzung, der Umweltbilanz der Fertigung und sogar dynamische Nutzungsdaten wie die Anzahl der Ladezyklen enthalten. "Betroffene Firmen bereiten sich intensiv darauf vor, diesen Produktpass in korrekter Form zu liefern", sagt Buchert.
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