EEG-Novelle / EEG 2027 - Strom aus Kleinanlagen praktisch nicht vermarktbar
Der Referentenentwurf der EEG-Novelle sieht einen Wegfall der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt Leistung vor. In einer Studie wurde jetzt geschaut, wie sich das auf die Amortisationsdauer der Anlagen auswirken würde.
Der Bau von Photovoltaikanlagen im Eigenheimsegment – meist in Kombination mit einem Batteriespeicher – ist inzwischen in der Breite angekommen und macht einen großen Teil der jährlich installierten PV-Leistung aus. Damit könnte aber mit dem EEG 2027 Schluss sein. Die bisher garantierte Einspeisevergütung soll für Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung entfallen. Lediglich für eine kurze Übergangszeit wäre eine Mini-Förderung möglich (Marktwertdurchleitung). Die Direktvermarktung mit Marktprämie soll für dieses Segment ausgeschlossen sein und die Einspeisung der Anlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzt werden.
Das klingt unwirtschaftlich und ist es auch, wie eine aktuelle Studie des gerade von Johannes Weniger neu gegründeten Forschungsinstitutes aquu beleuchtet. Beauftragt hatte die Analyse der Solarenergie Förderverein (SFV).
Direktvermarktung für kleine Anlagen aktuell noch zu teuer
Für Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung bleibt zukünftig als Vermarktungsform nur die sonstige Direktvermarktung – oder die unentgeltliche Abnahme bzw. Nulleinspeisung.
Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage und eines 10-Kilowattstunden-Speichers belegen die Wissenschaftler: Den jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von circa 90 Euro reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken. Die Vermarktungserlöse tragen somit nicht dazu bei, die Investitionskosten zu refinanzieren.
Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.

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