Energieberatung wird zwar weiter gefördert, aber weniger
Seit dem 7. August betragen die Fördersätze für Energieberatungen in Wohngebäuden anstelle der bisherigen 80 Prozent nur noch 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss pro geförderte Beratung sinkt auf die Hälfte der bisherigen maximalen Zuschusshöhe.
Unverändert bleibt dagegen der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Ebenfalls bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR verdoppeln (ggü. 30.000 EUR ohne geförderten iSFP).
Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.
Weiter zum Förderprogramm EBW (Wohngebäude)
Weiter zum Förderprogramm EBN (Nichtwohngebäude)
Energiegemeinschaften vor Ort
Marktpartner arbeiten bundesweit erfolgreich in regionalen Energiegemeinschaften zusammen - auch in Ihrer Nähe!