Gut zu wissen – Das Lieferkettengesetz betrifft auch das Handwerk
Auch wenn das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) seit Anfang 2024 zunächst nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gilt, so ist aber auch das Handwerk als indirekter Dienstleister von berichtspflichtigen Unternehmen betroffen und muss Daten liefern, um nicht als Lieferant ausgelistet zu werden. Heißt, auch das Handwerk muss sich mit dem Gesetz und seinen Folgen auseinandersetzen – So lautet das Fazit des Seminars „Lieferkettengesetz und CSRD“, das die EGHH am 28. Mai 2024 in Kooperation mit dem Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten e.V. (VERE) durchgeführt hat.
Für die Mitglieder der Energiegemeinschaft liegt die Präsentation des Seminars im geschlossenen Mitgliederbereich zur Verfügung.
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