Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlage einbauen
Haben Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen? Eigentümer hatten geklagt, nachdem ihnen der Einbau nicht gestattet worden war. Nun gibt es ein Urteil.
Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt für die Erlaubnis keine Rolle.
„Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen“, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen wie feste Splitklimaanlagen, für die durch die Fassade gebohrt wird, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden.
Den ausführlichen Artikel finden Sie hier.

Energiegemeinschaften vor Ort
Marktpartner arbeiten bundesweit erfolgreich in regionalen Energiegemeinschaften zusammen - auch in Ihrer Nähe!