Industrie und Mieterstrom: EuGH weitet Spielraum für Direktleitungen aus
Der EuGH erlaubt Direktleitungen trotz Netzanschluss. Das könnte auch Spielraum für Quartiersprojekte schaffen.
Diese Nachricht dürfte in der Energiebranche für Erleichterung sorgen: Eine Direktleitung setzt nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) weder eine räumliche Begrenzung auf den Erzeugungsstandort noch einen fehlenden Anschluss des Kunden an das öffentliche Netz voraus. Damit dürfte die Entscheidung des höchsten Gerichts der Europäischen Union neue Spielräume für Direktbelieferungsmodelle eröffnen – auch bei Quartiers- und möglicherweise bei Mieterstromprojekten.
Direktleitungen sind Stromleitungen außerhalb des öffentlichen Netzes und von regulären Netzentgelten befreit. Wie der EuGH nun festgestellt hat, muss eine Direktleitung nicht an der Grundstücksgrenze einer Erzeugungsanlage enden. Sie kann auch einen neuen Kunden an eine bereits bestehende Stromleitung anschließen, über die weitere Kunden versorgt werden.
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