Ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV nur ein Tropfen auf dem heißen Stein?
Was ist dran an der vierten Fassung des Bürokratieentlastungsgesetzes? Dass deutsche Unternehmen aus dem Handwerk und KMU-Bereich in Sachen Digitalisierung an Fahrt aufnehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, haben wir bereits in unseren vorangegangenen Blogbeiträgen angesprochen. Auch die vierte Fassung des BEG schlägt in diese Kerbe: Das Gesetz soll einerseits als weiterer Entlastungsschritt zum Abbau bürokratischer Hürden und andererseits als Motor zum Voranbringen der Digitalisierung verstanden werden.
Aber sorgt das BEG IV tatsächlich für deutlich weniger Bürokratie im deutschen Handwerk und Mittelstand? Dieser Frage gehen wir jetzt in diesem Blogartikel nach.
Fazit: Das BEG IV ist ausbaufähig
Um Deutschland zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort auszubauen, braucht es mehr wirkungsvolle Maßnahmen als im derzeitigen BEG IV vorgesehen sind. Insgesamt wurden von mehr als 400 vom Bundesjustizministerium gesammelten Vorschlägen zum Bürokratieabbau nur elf Anliegen aufgegriffen, die für zahlreiche deutsche Handwerks- und Mittelstandsbetriebe jedoch kaum relevant sind.
Wie stehen Sie zu den Änderungen im BEG IV und wie relevant sind diese für Ihren Betrieb? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.
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