Aktuelles – 6. Juni 2024

KfW zieht für die Heizungsförderung eine positive Zwischenbilanz

Bis 31. Mai 2024 rund 34.000 Zuschusszusagen mit einem Gesamtvolumen von 507 Mio. EUR

100 Tage nach dem Start der neuen Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zieht die KfW eine positive erste Zwischenbilanz. „Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an“, sagte die für das inländische Fördergeschäft zuständige KfW-Vorständin Katharina Herrmann in Frankfurt am Main. Die KfW hob die große Zustimmung der Kundinnen und Kunden zum schnellen und reibungslosen Online-Antragsverfahren hervor.

Die KfW setzt die Heizungsförderung aus Mitteln des Bundes gemäß einem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz abgestimmten Förderfahrplan gestaffelt um:

  • Seit 27. Februar können selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen.

  • Am 28. Mai folgte plangemäß die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

  • Ende August folgt die dritte und letzte Antragstellergruppe. Diese umfasst Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum.

Neben einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten sind mehrere Boni möglich. Maximal kann der Investitionszuschuss 70 % erreichen.

Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.

Startet das Vorhaben bis zum 31. August, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November nachholen. Ab dem 1. September ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Vollständige Meldung auf der Internetseite der KfW

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