Konsultation für finalen AgNes-Festlegungsentwurf eröffnet
Nach der Vorstellung der groben Pläne Ende Mai hat die Bundesnetzagentur nun noch eine letzte Konsultationsrunde gestartet. Die Festlegung für die neue Netzentgeltsystematik soll Ende des Jahres erlassen werden. Für Projektierer großer Batteriespeicher rückt damit ein wichtiges Datum näher. BVES und BDEW sehen durchaus konstruktive Ansätze, aber auch noch Nachbesserungsbedarf.
Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die Konsultation für den finalen Festlegungsentwurf einer Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eröffnet. „Auf dem Weg zu mehr Flexibilität und Systemeffizienz im Strommarkt liegen wir gut im Zeitplan“, sagte Präsident Klaus Müller. Die Festlegung soll möglichst zum Jahresende erlassen werden, bekräftigte die Behörde ihren Fahrplan. Ab 1. Januar 2029 sollen dann die neuen Vorgaben in Kraft treten. Darin vorgesehen sind unter anderem die Erhebung von Netzentgelten für Batteriespeicher und Einspeiseentgelte für Erzeugungsanlagen.
„Mit diesem Festlegungsentwurf machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsgerichteten Netzentgeltsystematik Strom“, sagte Müller. Die Bundesnetzagentur schaffe damit rechtzeitig Transparenz und klare Investitionsbedingungen für Netznutzer. „Der Festlegungsentwurf setzt die Ziele um, die wir uns zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr gesetzt haben: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken. Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen“, so der Behördenchef weiter. Die Kosten sollten dabei auch dort veranschlagt werden, wo sie entstehen. Zugleich sei es das Ziel, die Netzkosten auf mehr Akteure zu verteilen.
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