Lockerungen der CSRD: Warum die Branche sich noch gedulden muss
So schnell wie die Omnibus-Verordnung kam, so lange warten wir nun schon an der Haltestelle auf Neuigkeiten zu der Umsetzung. Die Arbeiten an den Omnibus-Entwürfen und der Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Bereits im April und Mai 2025 sollen grundlegende inhaltliche Ausrichtungen zur Vereinfachung des ESRS-Sets festgelegt werden. Daraufhin erfolgt im Juni die Ausarbeitung und Annahme der entsprechenden Konsultationsentwürfe. Zwischen August und September werden diese Entwürfe veröffentlicht, um in einer anschließenden Konsultationsphase öffentliches Feedback über einen Zeitraum von 30 bis 45 Tagen einzuholen. Parallel dazu schreiten auch die Arbeiten zur Omnibus-Direktive voran.
Aktuell gilt weiterhin das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz
Am 23. und 24. Juni 2025 wird der Omnibus-Entwurf im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) vorgestellt. Zwischen Mai und Juni erfolgt zudem die Veröffentlichung eines Kompromisstextes der Ratspräsidentschaft. Im Oktober 2025 wird es eine entscheidende Phase geben: Hier stehen sowohl die geplante Abstimmung im Europäischen Parlament als auch am 13. Oktober die finale Abstimmung im Rechtsausschuss zum Omnibus-Entwurf an. Ebenfalls im Oktober erfolgt die Fertigstellung des überarbeiteten ESRS Set 1, das anschließend spätestens zum 31. Oktober 2025 der EU-Kommission übermittelt wird.
Zwischen Ende 2025 und 2026 findet ein Trilog zum Omnibus-Entwurf statt, um den finalen Text auszuhandeln. Die finale Verabschiedung des überarbeiteten ESRS delegierten Akts erfolgt spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Änderungen der CSRD.
Viele kommunale Unternehmen dürften aus der Berichtspflicht fallen
Gerade für Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet das – die Branche muss sich weiterhin gedulden. Zwar schreiten die EU-Verhandlungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung voran, doch bis zur endgültigen Einführung gilt in Deutschland weiterhin das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Das heißt, die bisher bekannten Berichtspflichten, die insbesondere für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten, weiterhin. Ist die CSRD auf EU-Ebene verabschiedet, muss sie dann binnen 12 Monaten in das deutsche Gesetz integriert werden.
Mit dem sogenannten "Stop-the-Clock"-Verfahren hat die EU immerhin einen zeitlichen Puffer geschaffen: Die Anwendung der CSRD wird für die Unternehmen der zweiten und dritten Welle um jeweils zwei Jahre verschoben. Für viele kommunale Unternehmen und Energieversorger würde das Omnibus-Verfahren dazu führen, dass sie gänzlich aus der Berichtspflicht fallen.
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