Ministerium stellt klar: Strompreis-Entlastung kommt für vier Jahre
Die Dauer der geplanten Strompreis-Entlastung der Bundesregierung sorgt für Wirbel. Das Wirtschaftsministerium räumt die Zweifel nun aus.
Die Bundesregierung will Stromkunden ab 2026 bei den Netzentgelten entlasten. Doch bei der Dauer der Unterstützung gab es zuletzt Verwirrung. So berichteten "Bild" und "Handelsblatt" am Freitag, dass der geplante Bundeszuschuss zu den Stromübertragungsnetzentgelten allein für das Jahr 2026 vorgesehen sei.
Das hatte für Kritik und Verunsicherung gesorgt. Nicht zuletzt, weil im Koalitionsvertrag ursprünglich eine dauerhafte Entlastung um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde versprochen worden war. Nun stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) klar, dass die Maßnahme über insgesamt vier Jahre laufen soll.
"Es gibt keine Befristung auf ein Jahr"
"Die Entlastung kommt für vier Jahre. Es gibt keine Befristung auf ein Jahr", sagte ein BMWE-Sprecher t-online. In der Haushaltsplanung seien für die Jahre 2026 bis 2029 jeweils 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen – insgesamt also 26 Milliarden Euro.
"Aktuell geht es nur um die technische Ausgestaltung dieser Absenkung, die nun in einem ersten Schritt für 2026 umgesetzt wird. Die technische Umsetzung für die Jahre ab 2027 folgt", so der Sprecher weiter. Man sei optimistisch, dass der Zuschuss wie vorgeschlagen zeitnah im Kabinett beschlossen werde.
Mit dem Geld sollen die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW ihre Entgelte senken – theoretisch eine spürbare Entlastung für Stromkunden. Doch ob die wirklich so kommt, ist unklar.
Was bedeutet die Entlastung für Stromkunden?
Nach Angaben des BMWE-Sprechers kann der Zuschuss eine durchschnittliche Entlastung von zwei Cent pro Kilowattstunde bewirken. Das Finanzministerium hatte im Juni von einer Strompreissenkung um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde gesprochen. Das würde für einen Zweipersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr eine Entlastung von bis zu 95 Euro bedeuten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW bestätigte t-online, dass es sich "nicht pauschal sagen [lässt], wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird".
Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier.

Energiegemeinschaften vor Ort
Marktpartner arbeiten bundesweit erfolgreich in regionalen Energiegemeinschaften zusammen - auch in Ihrer Nähe!