Aktuelles – Nachhaltigkeitsberichterstattung – März 2025

Nachhaltigkeitsberichte: Diese Entlastungen plant die EU

CSRD, EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Europäische Unternehmen hatten zuletzt vermehrt mit regulatorischen und bürokratischen Belastungen zu kämpfen. Doch nun vollzieht man in Brüssel offenbar die Rolle rückwärts: Die EU-Kommission hat die Weichen gestellt, um die ESG-Berichtspflichten spürbar zu entschärfen – kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten um die gesetzliche Verpflichtung herumkommen, Nachhaltigkeitsberichte erstellen zu müssen. Das zumindest sieht eine aktuelle Gesetzesinitiative von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vor. So soll der immense bürokratische Aufwand reduziert werden.

Es scheint derzeit möglich, dass rund 85 Prozent der Unternehmen, die ursprünglich in den Geltungsbereich gefallen wären, von der Berichtspflicht ausgenommen werden könnten. Voraussetzung dafür, dass die vorgeschlagenen Entlastungen tatsächlich Realität werden, ist aber eine entsprechende Beschlussfassung durch den EU-Rat und das Europaparlament. Anschließend müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese Beschlüsse in nationales Recht umsetzen.

Die sogenannte Omnibus-Richtlinie sieht vor, den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu reduzieren, den Berichtsumfang zu verringern und die Erstanwendung der ab dem Jahr 2025 berichtspflichtigen Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben. Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte sollen dem Vorschlag zufolge nicht mehr unter den Anwendungskreis der CSRD fallen. Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten die Omnibus-Vorschläge auch Änderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und des Europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM).

Vollständige Meldung auf der Website von der DHZ

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