NEST-Prozess: Bundesnetzagentur legt Anreizregulierung für Netze fest
Im Kern wird die bestehende Anreizregulierung für alle Gasnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber Strom über 2027 hinaus fortgeführt. Es gibt jedoch einige neue Komponenten, die ergänzt werden. Bis Ende Januar 2026 werden die Vorschläge jetzt noch einmal konsultiert.
„Wir machen die Kostenregulierung effektiver und einfacher und vor allem weniger bürokratisch. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben.“ So beschreibt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Festlegungen seiner Behörde im sogenannten NEST-Prozess. Im Kern werde die bestehende Anreizregulierung für alle Gasnetz- und Strom-Verteilnetzbetreiber nach 2027 weitergeführt. Sie habe sich bewährt.
Damit bleiben die bestehenden Instrumente erhalten. Demnach werden die Kosten der Netzbetreiber periodisch für ein Basisjahr geprüft und dann als Erlösobergrenze über mehrere Jahre einer Regulierungsperiode fortgeschrieben. Die Erlösobergrenze bestimmt dabei den maximalen Geldbetrag, der über die Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt werden darf. Darin enthalten ist eine Eigenkapitalverzinsung, die für jede Regulierungsperiode neu festgelegt wird und sich an der Entwicklung des Zinsniveaus auf den internationalen Kapitalmärkten orientiert, wie die Bundesnetzagentur erklärt. Für Neuinvestitionen werde die genehmigte Erlösobergrenze weiterhin jährlich angepasst werden.
Neu ist, dass die Bundesnetzagentur einen Effizienzvergleich durchführt, in dem sie Netzbetreiber untereinander vergleicht. „Daraus ergeben sich netzbetreiberindividuelle Effizienzvorgaben für die Regulierungsperiode“, heißt es weiter.
Bei ihrer Festlegung hätten viele Argumente der Netzbetreiber und Regulierungsbehörden der Länder die Bundesnetzagentur überzeugt. So werde die Dauer der Regulierungsperiode erst ab der übernächsten Periode verkürzt. Aktuell dauert eine Periode fünf Jahre.
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