Neuer Tarifvertrag für das E-Handwerk: Mindestlöhne steigen um 3,3 %
Die Beschäftigten der Elektrohandwerke erhalten ab 1. Januar 2025 höhere Mindestentgelte. Danach steigen die tariflichen Mindestlöhne zum Jahreswechsel um 3,3 Prozent auf 14,41 Euro pro Stunde.
Sie liegen damit um 12,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn von dann 12,82 Euro. Bis 2028 erhöhen sich die Mindestentgelte im Vergleich zu heute stufenweise insgesamt um 15,4 Prozent auf 16,10 Euro. IG Metall und ZVEH streben an, diesen Tarifabschluss vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Damit würde er für über 520.000 Beschäftigte in allen Betrieben der Elektrohandwerke eine neue Lohnuntergrenze einziehen.
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