Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Technologieoffenheit, weniger Bürokratie
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Ziel ist ein technologieoffener, flexibler und praxistauglicher Rahmen für die Wärmewende im Gebäudebereich bei gleichzeitiger Wahrung der Klimaziele.
Die wichtigsten Punkte aus Sicht des Handwerks im Überblick:
Mehr Technologieoffenheit:
Wegfall der pauschalen 65 %-EE-Vorgabe
Keine generellen Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten
Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen
Breiter Katalog zulässiger Heizungsoptionen (u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen, Biomasse, Gas- und Ölheizungen)
Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich – mit wachsendem Anteil klima-freundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“)
Einführung einer Grüngas- und Grünölquote
Verpflichtung für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl
Start 2028 mit bis zu 1 %, ansteigend
Ziel: Mindestens 2 Mio. Tonnen CO₂-Einsparung bis 2030
Anrechnung auf die Bio-Treppe
Die neuen Regelungen sollen mit langfristig stabiler Förderung flankiert werden. Mit der Novelle soll auch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt werden. Weitere Regelungen betreffen die Wärmeplanung sowie die Fernwärme - hier soll eine stärkere Verzahnung stattfinden.
Zeitplan:
Kabinettsbeschluss bis Ostern 2026
Bundestagsbefassung im Frühjahr
Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 1. Juli 2026 geplant
Eine ausführliche Bewertung findet sich auch auf der Internetseite des BDEW.

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