Aktuelles – 27. Februar 2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Technologieoffenheit, weniger Bürokratie

Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Ziel ist ein technologieoffener, flexibler und praxistauglicher Rahmen für die Wärmewende im Gebäudebereich bei gleichzeitiger Wahrung der Klimaziele.

Die wichtigsten Punkte aus Sicht des Handwerks im Überblick:

Mehr Technologieoffenheit:

  • Wegfall der pauschalen 65 %-EE-Vorgabe

  • Keine generellen Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten

  • Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen

  • Breiter Katalog zulässiger Heizungsoptionen (u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen, Biomasse, Gas- und Ölheizungen)

  • Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich – mit wachsendem Anteil klima-freundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“)

Einführung einer Grüngas- und Grünölquote

  • Verpflichtung für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl

  • Start 2028 mit bis zu 1 %, ansteigend

  • Ziel: Mindestens 2 Mio. Tonnen CO₂-Einsparung bis 2030

  • Anrechnung auf die Bio-Treppe

Die neuen Regelungen sollen mit langfristig stabiler Förderung flankiert werden. Mit der Novelle soll auch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt werden. Weitere Regelungen betreffen die Wärmeplanung sowie die Fernwärme - hier soll eine stärkere Verzahnung stattfinden.

Zeitplan:

  • Kabinettsbeschluss bis Ostern 2026

  • Bundestagsbefassung im Frühjahr

  • Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 1. Juli 2026 geplant

Eine ausführliche Bewertung findet sich auch auf der Internetseite des BDEW.

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