Aktuelles – 22. September 2026

Neues im Steuerrecht: Was Energieberater jetzt dürfen – und was nicht

Seit dem 1. September schafft das novellierte Steuerberatungsgesetz Klarheit in einer langjährigen Grauzone: Energieberater dürfen jetzt auch steuerliche Aspekte ansprechen und über mögliche Förderwege informieren. Welche Beratung nun zulässig ist, wo weiterhin Grenzen gelten – und was Betriebe beachten sollten.

Ob Schornsteinfeger, SHK-Anlagenmechaniker oder Dachdecker: Viele Gewerke im Handwerk bieten auch Energieberatung an und haben diese als zertifizierte Zusatzqualifikation in ihr Portfolio integriert. Über die technischen Fragen zu Dämmung, Heizung oder PV-Anlage hinaus kommen auch immer wieder Fragen auf, die nicht zur Ausbildung des Handwerkers zählen: Lohnt sich das steuerlich, und was bekomme ich an Förderung?

Lange war die Antwort darauf rechtlich heikel. Seit dem 1. September 2026 hat sich das geändert.

Denn mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Bundestag die bisher starren Regelungen aufgeweicht. Kernstück ist der neue Paragraph 4e Steuerberatungsgesetz: Wer eine Fachberatung erbringt, darf künftig auch auf steuerliche Fragen eingehen – sofern sie mit der eigentlichen Beratung zusammenhängen. Energieberaterinnen und Energieberater werden in der Gesetzesbegründung ausdrücklich als Beispiel genannt.

Der Gebäudeenergieberater-Verband GIH begrüßt die Neuregelung. "Der Gesetzgeber hat eine Lücke geschlossen, die vor allem zulasten der Eigentümerinnen und Eigentümer ging", sagt Lennart Feldmann, Vorstand für Presse und Öffentlichkeitsarbeit beim GIH. "Wer eine Sanierung plant, bekommt die entscheidende Förderinformation jetzt dort, wo sie hingehört: am Küchentisch, im Beratungsgespräch – und nicht erst zwei Termine später."

Blick über München

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