Öffentliche Aufträge: Was sich für Handwerksbetriebe ändern soll
Der Bundestag hat eine Reform der Vergabeverfahren beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Direktaufträge des Bundes sollen künftig bis 50.000 Euro ohne Ausschreibung möglich sein, der Losgrundsatz bleibt erhalten – aber mit Ausnahmen. Was der Beschluss für kleine und mittlere Betriebe bedeutet.
Öffentliche Aufträge sollen schneller vergeben werden. Der Bundestag hat dazu mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD eine Reform der Vergabeverfahren beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Für Handwerksbetriebe ist besonders wichtig, dass der sogenannte Losgrundsatz erhalten bleibt.
Direktauftrag bis 50.000 Euro möglich
Ein zentraler Punkt der Reform sind die neuen Grenzen für Direktaufträge. Bisher konnte der Staat Aufträge nur bis 1.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie bis 3.000 Euro für Bauaufträge ohne Ausschreibung vergeben. Künftig liegt diese Grenze bei Aufträgen des Bundes bei 50.000 Euro. Damit soll die Vergabe schneller laufen.
Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz sagte, das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand liege pro Jahr im dreistelligen Milliardenbereich: "Wir wollen und wir brauchen die Beschleunigung der Vergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu Investitionen werden." SPD-Fraktionsvize Armand Zorn sprach davon, die Koalition "öle endlich das Getriebe des Vergabewesens".
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