Post-EEG-PV-Anlagen für grüne Wasserstoff-Dienstleistungen
Das itb und die e.systeme21 GmbH untersuchen in einem gemeinsamen Projekt die Wirtschaftlichkeit, Strom aus Photovoltaikanlagen nach Ablauf der Einspeisevergütung zur Herstellung von grünem Wasserstoff zu nutzen.
Photovoltaik-(PV-)Anlagen werden in Deutschland im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert. Dadurch sind im 20-jährigen Förderzeitraum feste Vergütungen für den eingespeisten Strom möglich. Beispiel: Für Strom aus PV-Anlagen auf Hallendächern, die 2006 ans Netz gingen, wurden ca. 50 Cent pro kWh gezahlt. Aber was passiert mit den PV-Anlagen und dem PV-Strom, wenn die Förderung ausläuft? Welche Vergütung ist möglich?
Für Norbert Unterharnscheidt, Geschäftsführender Gesellschafter der e.systeme21 GmbH, ist es realistisch, den PV-Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff zu nutzen. Kurz zum Hintergrund: Die e.systeme21 GmbH plant und installiert seit 2013 PV-Anlagen in der Region Ulm. 2020 entschloss sich Unterharnscheidt dazu, das eigene Firmengebäude energetisch zu sanieren und mit Wasserstofftechnik auszustatten (siehe Abbildung). Das Firmengebäude ist mittlerweile energieautark sowie CO2-neutral; die GmbH hat im Jahr 2024 den baden-württembergischen Umweltpreis erhalten.
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