Aktuelles – 8. Mai 2024

Rechtssicherheit bei der Elektroinstallation

Als Bauherr oder Modernisierer ist es entscheidend, von Anfang an mit den rechtlichen Aspekten des Bauens vertraut zu sein. Ob es sich um den Bau des Traumhauses oder die Sanierung des Eigenheims handelt: Auf der (rechts-)sicheren Seite ist, wer Umfang und Ausstattung der geplanten Elektroinstallation von vornherein in der Bau- und Leistungsbeschreibung festhält und auf eine lückenlose und ordnungsgemäße Baudokumentation achtet.

Die Initiative Elektro+ rät allen, die ihre elektrische Anlage zukunftssicher planen und gestalten möchten, die aktuellen RAL-Ausstattungswerte zu nutzen. Sie vermeiden so das Risiko unerfreulicher Nachinstallationen und profitieren von einem weiteren Plus: Durch die Festlegung der gewünschten Ausstattungsvariante im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung oder einer vertraglichen Vereinbarung wissen alle Beteiligten genau, wie die elektrische Anlage aussehen soll. Auch im Falle eines Rechtsstreits sind Bauherr:innen und Modernisierer:innen damit auf der sicheren Seite.

Die Richtlinie RAL-RG 678 enthält eine ausführliche Beschreibung von drei Ausstattungsstufen für jeden Raum: Die Ausstattungswerte 1, 2 oder 3 gekennzeichnet mit einem (★), zwei (★★) oder drei Sternen (★★★) beschreiben dabei den Mindeststandard, die Standard- und die Komfortausstattung. Dazu kommt noch die Gebäudeautomation („plus“-Ausstattungsstufen). Angegeben ist die jeweils erforderliche Mindestanzahl der Anschlüsse für Elektrogroßgeräte, Stromkreise, Schalter und Steckdosen, zusätzlich Beleuchtung und Kommunikationsanlagen. Um modernen Ansprüchen an Komfort und Flexibilität gerecht zu werden, ist mindestens die 2-Sterne Ausstattungsstufe „Standard“ empfehlenswert. Übrigens: Die Kosten für den Komfort einer passenden Elektroinstallation bei dieser Standard-Ausstattungsstufe liegt etwa bei 4,8 Prozent der Gesamt-Bausumme.

Vollständige Meldung auf der Internetseite von ELEKTRO+

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