Smart Meter: 1 Jahr Einbaupflicht – Herausforderungen bleiben
Ein Jahr nach dem Start des Smart-Meter-Rollouts steht fest: Die Zielvorgaben für 2025 wurden erreicht. Dennoch steht die Praxis vor großen Herausforderungen. 2026 kommen neue Gesetze, Installationen in Bestandsgebäuden und der Anstieg der Pflichteinbaufälle auf das Elektrohandwerk zu.
20,2 Prozent der Stromverbraucher, für die die Pflicht zum Einbau eines Smart Meter gilt, sind bis zum dritten Quartal 2025 mit einem solchen intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet worden. Damit haben die grundzuständigen Messstellenbetreiber – meistens sind das die örtlichen Netzbetreiber – das gesetzlich vorgegebene Ziel von 20 Prozent erreicht. Diese Zielmarke ist im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" für das erste Jahr des Rollouts festgelegt.
Was sich gut liest, hat allerdings einen Haken. Denn in der Praxis ist es keinesfalls so, dass man nur von Erfolgen spricht. Vielmehr stehen die Herausforderungen im Fokus, die das weitere Vorankommen bestimmen. Derzeit gibt es in Deutschland nicht einmal fünf Millionen Pflichteinbaufälle. Das bedeutet, es reichen bereits knapp eine Million installierte Smart Meter aus, um die gesetzlich vorgegebene Quote von 20 Prozent zu erfüllen.
Smart Meter: Bestandsgebäude werden vieles ändern
"Mit jeder neuinstallierten PV-Anlage, Wallbox oder Wärmepumpe oder bei wesentlichen technischen Veränderungen an bestehenden Erzeugungsanlagen nimmt aber die Zahl der Pflichteinbaufälle zu, was wiederum einen erhöhten Smart-Meter-Ausbau erfordert", sagt Dr. Moritz Bonn, Referatsleiter Politik und Volkswirtschaft im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Gerade kleinere Netzbetreiber haben derzeit jedoch oftmals nicht die Ressourcen und personellen Kapazitäten, ihren Roll-out-Verpflichtungen als grundzuständige Messstellenbetreiber nachzukommen. Bei ihnen liegt die Smart-Meter-Quote daher meist recht deutlich unter 20 Prozent.
Hinzukommt, dass derzeit Smart Meter insbesondere dort installiert werden, wo es relativ einfach ist: im Neubau oder im Zuge eines Sanierungsprojekts, beispielsweise der Installation einer Wärmepumpe oder PV-Anlage. In diesen Fällen wird ohnehin häufig der Zählerschrank im Gebäude erneuert und so ist meist ohne Weiteres auch der Einbau eines intelligenten Messsystems möglich.
Problematisch werden aber gerade die Altfälle, also Gebäude, in denen man zum Beispiel vor zehn oder 20 Jahren noch unter ganz anderen regulatorischen Bedingungen PV-Anlagen installiert hat. Hier ist die nachträgliche Anbindung an den Smart Meter oft mit größeren technischen Herausforderungen verbunden, die bei den Eigentümern unvorhergesehene Kosten verursachen können. Ebenso kann die Kommunikation vom Smart Meter Gateway nach außen aufgrund der Empfangsqualität am Zählerschrank, der zum Teil im Keller verbaut ist, scheitern.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier.

Energiegemeinschaften vor Ort
Marktpartner arbeiten bundesweit erfolgreich in regionalen Energiegemeinschaften zusammen - auch in Ihrer Nähe!