Smart Meter Light: Smart-Meter-Initiative macht Vorschläge zur Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Die Initiative hat Formulierungen erarbeitet, mit denen sich Smart Meter Light in der geplanten Gesetzesnovelle verankern ließen. Die Vorschläge adressieren unter anderem die Definition der abgespeckten Zähler, die Öffnung des Gesetzes für diese Zähler sowie deren Sicherheit.
Die Regierungskoalition hat Anfang Juli angekündigt, für Haushalte außerhalb des Smart-Meter-Pflichtrollouts ein abgespecktes intelligentes Messsystem ( iMSys) zu etablieren. Dieses Smart Meter Light misst und kommuniziert Daten, bietet aber keine Steuermöglichkeiten. Damit erweitert es den potenziellen Kundenkreis dynamischer Stromtarife stark. Die schlanken, kostengünstigen Zähler sollen sich jederzeit zu einem vollwertigen Intelligenten Messsystem aufrüsten lassen.
Wie könnte die Einführung des Smart Meter Light in der geplanten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) rechtlich verankert werden? Dazu hat die Smart-Meter-Initiative – zu der sich Versorger wie Rabot Energy, Lichtblick, Octopus Energy oder Tibber, der Bundesverband Steckersolar sowie weitere Unternehmen zusammengeschlossen haben – nun in einem Positionspapier vier konkrete Formulierungsvorschläge vorgelegt.
Vier Ansatzpunkte für die rechtliche Verankerung von Smart Metern Light
Zum einen liefert die Initiative einen Vorschlag zur Definition von Smart Meten im Gesetz. Sie grenzt das Smart Meter Light von der modernen Messeinrichtung und vom Intelligenten Messsystem ab und verankert die Aufrüstbarkeit.
Desweiteren legt die Initiative dar, wie sich der Paragraf 19 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für Smart Meter Light öffnen ließe: Für optionale Einbaufälle soll die Übermittlung von Zählerständen und Zählerstandsgängen zu Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Transparenzzwecken auch ohne Smart-Meter-Gateway zugelassen werden. Die zusätzliche Einbeziehung von Pflichteinbaufällen ohne Steuerung sei vorstellbar, werde hier aber nicht adressiert. Steuerungsvorgänge bleiben ausdrücklich ausgenommen. „Dieser Passus ist der zentrale Hebel, ohne diese Öffnung bleibt die Verwendung des Smart Meter Light untersagt“, betont die Initiative in ihrem Positionspapier.
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