Smart Meter: Rollout-Quote weiter gestiegen
Zum 30. Juni waren 26,1 Prozent der Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Zugleich hat die BNetzA 434 Aufsichtsverfahren eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur in Bonn hat am 21. September 2026 neue Zahlen zum Stand des Smart Meter Rollouts veröffentlicht. Nach den bisherigen quartalsweisen Erhebungen war die Behörde mit dem Beginn des laufenden Jahres in einen 6-monatigen Turnus übergegangen. Die aktuellen Angaben spiegeln den Stand zum 30. Juni 2026 wider.
Die Erhebung ergab, dass über alle 54.135.202 Messlokationen betrachtet – also auch die Messlokationen einbezogen, für die kein Pflichteinbaufall nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgeschrieben ist – 3.172.579 intelligente Messsysteme zum Stichtag verbaut waren. Dies entspricht einer Quote von 5,9 Prozent.
Bei den gesetzlich definierten Pflichteinbaufällen, deren Zahl sich der Bundesnetzagentur zufolge auf 4.831.178 beläuft, stehen mittlerweile 1.259.270 intelligente Messsysteme zu Buche. Das ist eine Quote von 26,1 Prozent. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sich die Auswertung für das erste Halbjahr 2026 nur auf die Pflichteinbaufälle mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch und die steuerbaren Anlagen nach § 14a EnWG bezieht.
Bis zum 31. Dezember 2025 waren die grundzuständigen Messstellenbetreiber – diese Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich dem lokalen Verteilnetzbetreiber zugeschrieben – verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle abzuarbeiten. Bei 77 Unternehmen habe die Quote damals sogar bei null Prozent gelegen.
Im März hatte die Bundesnetzagentur dann begonnen, Aufsichtsverfahren gegen die Grundzuständigen einzuleiten, die die 20-Prozent-Marke bis zum Stichtag nicht erreicht hatten. Wie aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde hervorgeht, sind mittlerweile 434 Verfahren eingeleitet worden, davon allerdings 150 auch wieder eingestellt. „Gründe für Einstellungen waren bislang beispielsweise die zwischenzeitliche Erreichung der Quote oder Übertragungen der Grundzuständigkeit“, heißt es in der Mitteilung wörtlich.
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