Aktuelles – 26. Juni 2026

Solaranlagen aufs Dach? Nur mit Eintrag in der Handwerksrolle

Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt oder wartet, braucht die Eintragung als Dachdecker oder Elektrotechniker. Das Oberlandesgericht Koblenz stoppt mit einem klaren Urteil PV-Komplettanbieter ohne Handwerksrolle – und nimmt auch nebenbei Kundenbewertungen ins Visier.

Photovoltaikanlagen auf Dächern darf grundsätzlich nur installieren, wer als Dachdecker oder Elektrotechniker in der Handwerksrolle eingetragen ist. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 2. Juni 2026 entschieden (Az. 9 U 1015/25). Im Leitsatz heißt es wörtlich: "Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Dächern, sind als wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- beziehungsweise des Elektrotechniker-Handwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO zu qualifizieren."

Was war passiert?

Geklagt hatte eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, die als qualifizierter Wirtschaftsverband eingetragen ist. Im Visier: Ein Unternehmen aus Rheinland-Pfalz, das auf seiner Webseite mit Sätzen wie "Photovoltaik Anbieter mit eigenem Team – Planen, Installieren, Warten von Solaranlagen" oder "Schlüsselfertige PV-Anlage" warb. Eingetragen in die Handwerksrolle war die Firma weder als Dachdecker noch als Elektrotechnikbetrieb. Eine kurze Eintragung im Elektrotechnikerhandwerk von Januar bis März 2025 war von Amts wegen wieder gelöscht worden.

Die Vorinstanz, das Landgericht Mainz, hatte das Unternehmen im August 2025 zur Unterlassung verurteilt. Die Berufung dagegen wies das OLG Koblenz nun zurück. Eine Revision ließ der Senat nicht zu.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.

Blick über München

Energie­gemeinschaften vor Ort

Marktpartner arbeiten bundesweit erfolgreich in regionalen Energiegemeinschaften zusammen - auch in Ihrer Nähe!