Solarpaket 1: Mehr Strom aus erneuerbaren Energien
Am 26.4.2024 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) zugestimmt: Um den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse in Deutschland zu beschleunigen, wurden im sogenannten Solarpaket 1 neue Regelungen zur Erreichung dieser Ziele getroffen. Die wesentlichsten Änderungen aus dem Solarpaket 1 sind bereits am 16.5.2024 in Kraft getreten und gehen, was den Abbau von Bürokratie betrifft mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) konform, von dem wir in unserem Blogbeitrag „Bürokratieabbau im Handwerk“ berichtet haben.
Fazit: Das Solarpaket 1 bringt eine Reihe an begrüßenswerten Maßnahmen auf den Weg!
Insgesamt sorgen die Neuregelungen im Solarpaket 1, wie erwähnt, für eine positive Resonanz, vor allem, was die Erleichterungen beim Netzanschluss und beim Abbau der Bürokratie betreffen. Auch das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für Wohnungseigentümer und Wohnungsmieter findet breiten Anklang.
Wie sehen Sie die Regelungen im Solarpaket 1 und inwiefern betreffen Sie Ihren Betrieb? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.
Blog-Beitrag auf der Internetseite der EnBW Energiegemeinschaft lesen
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