Aktuelles – 4. Juli 2026

Solarpflicht ab 2027: Was ein neues Gesetz vorsieht

Solarpflicht ab 2027: Für private Bauherren wird vor allem ein Datum wichtig. Welche Fristen, Modelle und Ausnahmen der § 106 GModG bringt.

Die aktuelle Bundesregierung plant die schrittweise Einführung einer Solarnutzungspflicht, umgangssprachlich auch Solarpflicht genannt. Demnach sollen ab 2027 auf Neubauten und nach Dachsanierungen Gebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. In einigen Bundesländern besteht bereits eine Solarpflicht. Neu im künftigen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist jedoch, dass sie nun bundesweit gilt.

Die neue, bundesweite Solarpflicht ist im § 106 GModG geregelt. Dabei schreibt das Gesetz jedoch nicht zwingend die Installation einer Photovoltaikanlage vor: Auch eine Solarthermieanlage, die Wärme statt Strom erzeugt, erfüllt die Pflicht.

Was ändert sich?

Das neue Gesetz sieht eine schrittweise Ausweitung der Solarpflicht vor. Nicht nur, um die Energiewende voranzubringen, sondern auch um die Vorgaben des Artikels 10 der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275)) zu erreichen.

Dabei soll jedoch die Bauwirtschaft mit den Anträgen nicht überlastet werden, weshalb die Pflicht jährlich um bestimmte Gebäudetypen erweitert wird.

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