Aktuelles – 2. September 2026

Solarpflicht: Wo sie jetzt und in den kommenden Jahren gilt

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die bundesweite Solarpflicht um – zumindest schrittweise und für Neubauten. In vielen Bundesländern ist sie jedoch bereits Realität und es gelten Photovoltaik-Pflichten sowohl für Neu- als auch für Altbauten. Ein Überblick über das, was jetzt und in den kommenden Jahren gilt.

Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland kommt voran. Das Jahresziel 2026 ist bereits jetzt erreicht – die installierte Leistung der Solarenergie hat die Marke von 128 Gigawatt Peak (GWp) überschritten. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erst kürzlich mit. Getragen wird der Zubau allerdings zu 42 Prozent von PV-Freiflächenanlagen. Der Anteil der eher kleinen PV-Anlagen auf Gebäudedächern ging dagegen im ersten Quartal 2025 zurück. Aufgrund der geplanten Änderungen bei der Einspeisevergütung ab 2027 erlebt die Solarbranche zwar gerade einen kleinen Aufschwung. Doch wie lange dieser anhält, ist ungewiss.

So ist der BSW-Solar auch in Sorge, ob die nächsten Etappenziele erreicht werden können. Derzeit ist festgelegt, dass bis 2028 eine Solarleistung von 172 Gigawatt, bis 2030 dann 215 Gigawatt geschafft sein sollen. Bis 2040 sollen es sogar 400 Gigawatt werden.

Um den Ausbau auf Gebäudedächern weiter voranzutreiben, hat der Gesetzgeber im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eine bundesweite Solarpflicht vorgesehen, die schrittweise ab 2027 greift. Kommt sie anfangs hauptsächlich auf größere Nichtwohn-Gebäude im Neubau und im zweiten Schritt auf diese Gebäude im Bestand zu, greift sie ab 2030 auch für neue Wohngebäude. Wohngebäude im Bestand sind nicht in die gesetzliche, bundesweite Solarpflicht einbezogen.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.

Blick über München

Energie­gemeinschaften vor Ort

Marktpartner arbeiten bundesweit erfolgreich in regionalen Energiegemeinschaften zusammen - auch in Ihrer Nähe!