Was das neue Recht auf Reparatur bedeutet
Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur – mit unterschiedlichen Folgen für Verkäufer, Hersteller und Werkstätten. Reparaturbetriebe trifft keine eigene Pflicht, können aber als Servicepartner für Hersteller auftreten, über geplante Vermittlungsplattformen neue Kunden gewinnen und einer voraussichtlich steigenden Nachfrage nach Reparaturen profitieren.
Mit der europäischen Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren sollen die Instandsetzung, Ausbesserung, Wiederherstellung und Fehlerbehebung von Produkten europaweit gestärkt werden: Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen künftig auch außerhalb der Gewährleistung eine Reparatur anbieten und Verbraucher profitieren von einer verlängerten Verjährungsfrist, wenn sie sich für die Reparatur statt für eine Ersatzlieferung entscheiden. Defekte Produkte sollen künftig nicht mehr vorschnell entsorgt und ersetzt, sondern repariert und länger genutzt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben zum 31. Juli 2026 in das deutsche Recht umgesetzt – mit unterschiedlichen Folgen Verkäufer, Hersteller und Reparaturbetriebe.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie markiert einen weiteren Schritt hin zu langlebigeren Produkten und einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Für das Handwerk ist die Reform besonders relevant, weil sie nicht nur Hersteller und Verkäufer adressiert, sondern auch neue Marktchancen für Reparaturbetriebe eröffnen kann.
Änderungen im Kaufvertragsrecht
Wer Waren verkauft, muss künftig berücksichtigen, dass die Reparierbarkeit einer Sache zu ihrer üblichen Beschaffenheit gehört. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl das üblicherweise erwartet werden kann, liegt ein Sachmangel vor. Dem Käufer stehen dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kunde kauft ein neues Smartphone. Nach eineinhalb Jahren lässt die Akkuleistung deutlich nach. Der Kunde möchte den Akku austauschen lassen, stellt aber fest, dass dieser fest verklebt ist und sich nur unter Zerstörung des Gehäuses entfernen lässt. Da ein Akkutausch bei einem Smartphone üblicherweise erwartet werden kann, ist das Gerät mangels Reparierbarkeit mangelhaft – unabhängig davon, ob es sonst technisch einwandfrei funktioniert. Dem Kunden stehen damit die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer zu.
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