Wieder Aufschub: Wie der Heizungsgesetz-Zeitplan noch einzuhalten ist
Schwarz-Rot will das Vorhaben noch vor dem 1. Juli verabschieden. Aber wie kann das überhaupt noch klappen?
Es zieht sich beim neuen Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll. Erwartungsgemäß wird das Vorhaben das Bundeskabinett auch diesen Mittwoch nicht erreichen. Wie aus einer neuen Zeitplanung hervorgeht, visiert die schwarz-rote Koalition nun den 13. Mai an.
Dem muss noch die Länder- und Verbändeanhörung vorgeschaltet werden. Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium Bundesländern und Verbänden einige Tage Zeit für ihre Stellungnahmen einräumen. Deshalb gilt auch der 13. Mai als sportlich, denn die Anhörung hat noch gar nicht begonnen. Weiterhin müssen offenbar größere inhaltliche Differenzen ausgeräumt werden, mehr dazu unten.
Erklärtes Ziel ist weiterhin, dass das Gesetz vor dem 1. Juli in Kraft treten soll. Dies wurde der ZFK aus Koalitionskreisen bestätigt. Aber klappt das? Ein Überblick:
Warum überhaupt die Eile mit dem 1. Juli?
Bis zur Jahresmitte müssen Deutschlands 80 Großstädte ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Danach dürfen die dortigen Einwohner nur noch Heizungen neu installieren, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für die Fernwärme gelten Extraregeln. Für Öl- und Gasheizungen würde es dagegen sehr eng werden.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier.

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