In den Regionen – 20. März 2025

Was Sie über E-Rechnung und andere Neuerungen wissen müssen

Mit dem Jahreswechsel wird nicht alles anders, auf ein paar Veränderungen müssen wir uns aber dennoch einstellen. Wir haben die für das Handwerk wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Die E-Rechnung: verpflichtend, aber …

Seit dem 1. Januar 2025 haben offizielle Rechnungen ein strukturiertes Datenformat. Mit diesem Stichtag müssen Selbstständige und Unternehmen sogenannte E-Rechnungen empfangen, lesen und speichern können. Auch bei der eigenen Rechnungsstellung ist die neue Form ab sofort das Maß aller Dinge, innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist sind bisherige Formate aber weiterhin zulässig. Wer unter einem Jahresumsatz von 800.000 Euro bleibt, braucht auch in der Zukunft keine E-Rechnungen auszustellen. Praktisch: Ein Softwaretool zum Lesen der neuen Rechnungsformate bekommt man kostenlos von der Finanzverwaltung: http://www.e-rechnung.elster.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der EnergieGemeinschaft RheinMain.

Blick über München

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